Mitgliedschaft in der Genossenschaft
Voraussetzung für das Anmieten einer Wohnung bei der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Langelsheim ist das Sie Mitglied der Genossenschaft werden. Dies sowie alle Rechte und Pflichten unserer Mitglieder und die Aufgaben von Aufsichtsrat und Vorstand finden Sie in unserer Satzung.